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AG Potsdam, 15.08.2013 - 24 C 373/12 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 238/11
BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des …
Auszug aus AG Potsdam, 15.08.2013 - 24 C 373/12
Irrelevant ist des Weiteren, ob den Vermieter eine rechtliche Verpflichtung zur Durchsetzung der Aufgaben trifft (BGH NZM 2012, 501) Öffentliche Aufgaben iSd oben genannten Definition ist daher auch die Sanierung von Kulturdenkmälern und die Errichtung von Bildungseinrichtungen.Ausreichend ist es, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft die von ihr vermietete Wohnung zur Umsetzung von Aufgaben benötigt, an deren Erfüllung ein gewichtiges Interesse besteht (vgl. BGH, Urt. v. 09.05.2012 - VIII ZR 238/11 = NZM 2012, 501).